Die Forderung nach dem Einsetzen einer Arbeitsgruppe „Abwasserfinanzierung“ könnte die Fraktion AfD mit einem Schmunzeln begleiten, wenn das Thema nicht so ernst wäre und es nicht schon so viele unliebsame Konsequenzen für betroffene Bürger und Gewerbetreibende gehabt hätte.
Die jetzt gewünschten Ergebnisse aus der zu bildenden Arbeitsgruppe hätten schon lange vorliegen können, denn es gab seitens der AfD-Fraktion im Jahr 2015 2 Anträge (Antrag 02/15 Erweiterung des Arbeitsauftrages der Arbeitsgruppe „Abwasser“ und den Antrag 010/15 Einberufung eines zeitweiligen Ausschusses zur Untersuchung der Vorgänge zum Thema Abwasserfinanzierung in Cottbus). Beide Anträge wurden mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, Grüne und AUB/SUB abgelehnt.
Mit unserem Antrag 003/16 (Aufhebung der bestehenden Abwassersatzung und Erarbeitung einer neuen Satzung mit der Einführung der Entgeltregelung (Gebühr nach Verbrauch) wollen wir endlich „Nägel mit Köpfen“ machen. Wir wollen nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes endlich ein gerechtes und solidarisches System der Finanzierung des Abwassers in Cottbus installieren.
Andere Städte sind schon aus der Mischfinanzierung ausgestiegen (z.B. Lübben, Beeskow) und haben die Gebührenfinanzierung eingeführt.
Es gilt, keine Zeit zu verlieren, sonst rollt eine neue (berechtigte) Klagewelle auf die Stadt Cottbus zu. Verlierer in diesem Prozeß sind wir alle, der Steuerzahler, der für die verlorenen Prozesse hinnehmen muss, daß seine Gelder dafür verwendet werden müssen und die betroffenen Bürger, die erneut an der Rechtsstaatlichkeit und dem Funktionieren der Demokratie immer mehr zweifeln.

Marianne Spring
Fraktionsvorsitzende AfD Cottbus