Europawahl (1 Stimme) + Kommunalwahl (3 Stimmen)

Europawahl (EW2014) = 1 Stimme

Am 25. Mai 2014 wählen wir die Mitglieder des Europaparlamentes in der sog. Europawahl. Hierbei hat jeder Wahlberechtigte 1 Stimme.

Wahlberechtigt im Wahllokal

Wahlberechtigt sind wir mit unserer Wahlbenachrichtigungskarte. Am Wahltag müssen wir uns zudem im Wahllokal mit unserem Ausweis ausweisen.

Briefwahl

Wer am 25. Mai nicht ins Wahllokal gehen kann (oder voraussichtlich eventuell nicht können wird ;-), kann auf www.cottbus.de Briefwahlunterlagen anfordern (für die Beantragung der Briefwahlunterlagen braucht man die beiden Nummern von der Wahlbenachrichtigungskarte). Einmal angefordert, kommen die Briefwahlunterlagen ein paar Tage später bequem in den eigenen Briefkasten und man kann in aller Ruhe ausfüllen, ein Erklärzettel erleichtert den Ablauf: einfach Schritt für Schritt abarbeiten. Eintüten, zu kleben, fertig und ab damit zum nächsten Briefkasten. Meine Frau und ich haben gestern bereits per Briefwahl gewählt.

Kommunalwahl (KW2014) = 3 Stimmen

Neben der einen Stimme zur Europawahl haben wir am 25. Mai noch weitere Stimmen zu vergeben. Zeitgleich wählen wir nämlich in der Kommunalwahl die Mitglieder der Stadtverordeneten und wenn im Stadtteil vorhanden auch die Mitglieder des Ortsbeirates. Hierfür haben wir jeweils 3 Stimmen. 3 Stimmen für die Wahl der Stadtverordneten und 3 Stimmen für die Wahl des Ortsbeirates. In Sachsendorf und Madlow wählen wir nur die Stadtverordneten, einen gewählten Ortsbeirat haben wir hier nicht.

Jetzt wissen Sie auch, warum viele Parteien/Wahlvorschlagsträger um ihre 4 Stimmen werben !
(3 Stimmen zur KW2014 und 1 Stimme zur EW2014)

Die 3 Stimmen zur Kommunalwahl kann man nun alle 3 einem Kandidaten geben oder auf mehrere verteilen. Gewählt ist bei der Kommunalwahl immer der/die Kandidat/in mit den meisten Stimmen. Konkret ist ein Kandidat auf Platz 4 mit den meisten Stimmen gewählt, auch wenn die Kandidaten auf Platz 2 und 3 nicht gewählt sind. Kommunalwahl ist im Unterschied zur Europawahl eine Personenwahl.

Prozenthürde

Entscheidend für die Wahl bleibt aber das Gesamtergabnis aller Stimmen eine Partei/Wahlvorschlagträgers. Bei der Europawahl gilt erstmals eine 3% Hürde, zur Kommunalwahl in Brandenburg gilt eine 5% Hürde.

Nur die, die in Cottbus 5% aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, dürfen in die Stadtverordnetenversammlung einziehen
(hierbei spricht man von der sogenannten 5 Prozent Hürde). Ab 3 gewählten Stadtverordneten darf man seit 2008 in Cottbus eine eigene Fraktion bilden, vorher waren es 2 Stadtverordnete (dies nur als zusätzliche Info).

46 statt 50 Stadtverordnete

Wir dürfen also wieder gespannt sein auf die Stimmenverteilung! Neu in diesem Jahr zur KW2014 ist auch, dass wir nur noch 46 statt 50 Stadtverordnete für ganz Cottbus wählen. Das liegt daran, dass wir zum Stichtag weniger als 100.000 Einwohner in der Stadt zählten.

Die Stadtverordnetenversammlung(StVV) spiegelt die gesamte Cottbuser Einwohnerschaft wieder, mit ihren Meinungen, Wünschen und politischen Zielen. Deshalb zählt jede einzelne Stimme. Wir sind (nun wieder) aufgerufen zu wählen; genauer gesagt: Wir dürfen wählen!

Mein Wahlaufruf

Lassen Sie uns alle am 25. Mai 2014 die Mitglieder der Cottbuser StVV wählen! Das sind die Gesichter, die uns die nächsten 5 Jahre vertreten.

Die demokratisch Gewählten dürfen dann vertrauensvoll die Geschicke unserer Stadt lenken – bis zur nächsten Wahl!
Bei der Gelegenheit wählen Sie mit ihrer Stimme doch bitte auch noch die Mitglieder des Europaparlamentes, die Europawahl ist auch wichtig; auch wenn diese Gesichter scheinbar weit weg sind….

Das alles ist Demokratie. Auf Grundlage von Information entscheidet die Mehrheit souverän. Darauf dürfen wir stolz sein !

 

Sven Pautz

Mitglied