Sehr geehrter Herr Vorsitzender der StVV,
sehr geehrter Herr gewählter künftiger Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Bürgerinnen und Bürger, werte Gäste

Die Fraktion „Alternative für Deutschland“ AfD möchte mit der heutigen „Aktuellen Stunde“ zum Thema Alt-(Neu) Anschließer einen konstruktiven und substanziellen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten.

Kein Sachverhalt hat den Wahlkampf so beeinflusst wie das Thema Alt -(Neu) Anschließer. Die Meinungen prallten hart aufeinander, inklusive der Emotionen.
Ich möchte meine einführenden Worte zu dieser heutigen „Aktuellen Stunde“ mit einem Zitat von Bertolt Brecht beginnen:
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand Pflicht“.
Ja, es wurde und es wird Widerstand geleistet

  •  durch Widersprüche gegen die Beitragsbescheide,
  •  durch Klagen vor Gerichten, bis hin zum Bundesverfassungsgericht,
  •  durch wiederholte öffentliche Anfragen an die Stadtverordnetenversammlung,
  •  durch die Bürgerinitiative Altanschließer, deren Vorsitzender heute hier sprechen wird, und
  •  nicht zuletzt durch Spenden, durch welche diese Initiative in die Lage versetzt wurde und wird, sich mit juristischen Mitteln zu wehren zu können.

Es lief und läuft etwas schief in Cottbus.
Der soziale Frieden wurde nachhaltig gestört. Solides Verwaltungshandeln in der Angelegenheit „Alt-(Neu)Anschließer, wie es Bürger und Firmen erwarten können, war unserer Überzeugung nach Fehlanzeige.
Überfallartig wurden z.B. im Dezember 2013 noch über 2800 Beitragsbescheide versandt, Anhörungsbogen nicht mehr beigelegt, denn dafür fehlten die Kapazitäten. Der eherne juristische Grundsatz, dass der, der eine Forderung erhebt, in diesem Falle die Verwaltung der Stadt Cottbus, in der Beweislast ist, galt nicht mehr. Nein Bürger und Firmen waren gezwungen den Beweis anzutreten, dass der Bescheid nicht auf einer rechtlichen Grundlage steht -verkehrte Welt!
Das wird unter dem Etikett „Rechtstaatlichkeit“ verkauft.
Nein, dies war und ist keine Sternenstunde, weder für den Rechtsstaat noch für die Demokratie. Die Vorgehensweise der Verwaltung provozierte einerseits den berechtigten Widerstand der Bürger und Firmen. Andererseits wurde von der Rathausspitze und den damaligen Mehrheitsfraktionen SPD/Grüne und Die Linke nicht bedacht, was für eine verheerende Außenwirkung diese Vorgehensweise beispielsweise für die Ansiedlungspolitik hat. Die Fehler, die aus Sicht der Fraktion „Alternative für Deutschland“ AfD gemacht wurden, liegen darin, dass man sich in Cottbus für eine Finanzierungsvariante entschieden hatte, welche sehr starke Belastungen für Grundstücksbesitzer (egal ab Firmengrundbesitz oder privater Grundstückbesitzer) zwangsläufig mit sich bringen würde, entschieden hatte.
Die Empfehlungen des Ministeriums der Innern aus dem Jahr 2009 – konkret das Schreiben vom 13.10.2009 zeigten Handlungsoptionen auf.
Ein Wechsel des Finanzierungsmodells war und ist grundsätzlich möglich (siehe Urteil vom 3.12.2003 und Urteil vom 6.6.2007 OVG Brandenburg).
Auch hier gibt es Gestaltungsvarianten und Optionen.
Das Gespenst, dass an die Wand gemalt wurde und wird, wonach bei der Umstellung auf reine Gebührenfinanzierung alle Beiträge zurückgezahlt werden müssten – diese Aussage trifft so nicht zu (siehe dazu die Seiten 10 und 11 des Schreibens vom 13-10-2009).

Als Stichworte für mögliche Optionen möchte ich nennen:

Ein ermäßigter Gebührensatz oder der Ausgleich durch die Billigkeitsregelung (Gebührenerlass).

Wurden diese Optionen jemals geprüft? – Nein!

Es fehlte der politische Wille.

Die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung in der Zeit von 2008 – Mai 2014 haben das leider ermöglicht. Die Kommunalwahl vom Mai 2014 hat keine klaren Mehrheitsverhältnisse hervorgebracht. Es liegt nun an uns Stadtverordnete, ernsthaft und kompromissbereit eine faire und gerechte Finanzierung des Abwasser hinzubekommen.

Der gesetzliche Rahmen bietet Handlungsoptionen, die wir endlich nutzen sollten.

Die betroffenen Bürger und Firmen sehen uns in der Pflicht.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.