Inhalt des Antrages

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Systhematik bei der Mischfinanzierung Abwasser zu untersuchen. Konkret geht es uns mit diesem Antrag auszuloten, welchen Spielraum der Gesetzgeber den Kommunen lässt um die Anteile in der Mischfinanzierung zu definieren. Wir erwarten im Ergebnis dieser Analyse eine Aussage, ob die zur Zeit gültige Aufteilung bei der Abwasserfinanzierung in die Komponente Beiträge in Höhe von 2,81 Euro pro Kubikmeter, Kanalanschlußbeiträge in Höhe von 3,40 Euro pro Quadratmeter und Gebühr 0,28 Euro unumstößlich ist oder ob eine andere Gewichtung innerhalb dieser Mischfinanzierung rechtlich zulässig wäre.
  2. Nach unserer Kenntnis sind Gemeinden Peitz und Guben mit dem sogenannten Splittungsmodell in der Aufteilung bei der Mischfinanzierung neue Wege gegangen – das ist von der Verwaltung zu untersuchen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
  3. In einer Modellrechnung ist den Stadtverordneten eine Musterrechnung vorzulegen. Ein 4-Personen-Haushalt in einer Mietwohnung mit durchschnittlichem Verbrauch – finanzielle Belastung (Jahr) nach jetzt gültiger Rechtslage – Mischfinanzierung
  4. 4-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch in einer Mietwohnung mit den Komponenten Absenkung der Kanalanschlußbeiträge auf 0,90 Euro pro Qudratmeter, Gebühr 0,28 Euro, welcher Beitrag nach Verbrauch wäre dann notwendig, um das Abwasser in Cottbus zu finanzieren.

Marianne Spring

Fraktionsvorsitzende der AfD Cottbus