Cottbus, 23.04.24

Anfrage der AfD Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung am 29.05.2024
Thema: Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Tobias Schick,
auf der Website der Stadt Cottbus werden unter: (https://www.cottbus.de/stadtverwaltung/bus_bb/pstype.pl?id=1089) Verwaltungsleistungen für gesetzlich Krankenversicherte dargestellt.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Voraussetzungen:
Die Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Sie gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann,
oder
wenn die Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Nach ausgiebiger und intensiver Recherche bei verschiedenen Pflegestützpunkten und Pflegeeinrichtungen in ganz Cottbus kommen wir zum Fazit, dass überhaupt kein Pflegedienst oder Pflegeeinrichtung in Cottbus eine Nachtpflege anbietet!

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Warum wird den gesetzlich Versicherten suggeriert, dass es in der Stadt Cottbus eine vorhandene Nachtpflege bzw. Nachtpflegeeinrichtung gibt?
  2. Warum sollen Versicherte einen Antrag auf Leistungen zur Nachtpflege bei ihrer Pflegekasse stellen?
  3. Wie kommt die Stadt Cottbus ihrer Verantwortung nach, wenn sie diese Dienste auf der stadteigenen Website bewusst anbietet/bewirbt?

Mit freundlichen Grüßen

 

Georg Simonek
Fraktionsvorsitzender AfD Cottbus

Download: Anfrage – Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte