„Einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Auswirkungen auf das CTK“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kelch,

am 16.03.2022 tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft.
Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung Cottbus zu den Auswirkungen im CTK vor?
Wie viele Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger und sonstiges Personal sind davon betroffen?
Ist der reibungslose Betrieb und damit die Versorgung der Patienten voll gewährleistet?
Hat die Stadtverwaltung Cottbus Kenntnis, ob Arztpraxen und sonstige medizinische Einrichtungen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht schließen oder Sprechzeiten wegen Personalengpässen reduzieren müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Georg Simonek
Fraktionsvorsitzender AfD Cottbus