Sehr geehrte Frau Richter,
ich beziehe mich auf die letzte Stadtverordnetenversammlung auf den Tagesordnungspunkt „Bürgeranfragen“.
Wir empfinden es als Fraktion unerträglich das Herr Drogla als Stadtverordnetenvorsteher selbstherrlich entscheidet, wer als Bürger eine öffentliche Antwort erhält und wer nur eine schriftliche Antwort. Das verstößt in unseren Augen gegen das Gleichheitsgebot und ist ein untaugliches Mittel unbequeme Anfragen aus dem Focus der Öffentlichkeit zu verbannen.
Da nach diesem Muster schon einmal in der letzten Legislatur verfahren wurde und die Anfragen (Februar 2014) mehrerer Bürger, darunter auch die von Herrn Krause nicht öffentlich beantwortet wurden, war dieses kritikwürdige Verfahren Gegenstand einer Petition (eingebracht von Marianne Spring). In der mündlichen Verhandlung im Petitionsausschuss (März 2014) wurde damals verfügt, dass bis zur Kommunalwahl alle Anfragen der Bürger mündlich beantwortet werden.
Wir dachten so auch ich (ich war ja damals auch mit einer Anfrage betroffen), dass das Präsidium der Stadtverordnetenversammlung daraus gelernt hat und Bürgeranfragen öffentlich behandelt, ohne Ansehen der Person. Das ist Demokratie und nicht die Selektion, die der Stadtverordnetenvorsteher vornimmt und keck erklärt, das wäre Demokratie.
Ich bitte um Behandlung in der Sitzung des Hauptausschusses am 20.05.2015, damit es künftig ein sauberes Verfahren gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Spring
Fraktionsvorsitzende der AfD Cottbus