Cottbus, 21.04.2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kelch,

im Zusammenhang mit der immer noch kontrovers geführten Debatte um die Abwasserfinanzierung und des erkennbaren Widerstandes seitens betroffener Bürger und Firmen erbitten wir folgende Auskünfte:

  1. Wieviel Widersprüche gegen die Beitragsbescheide wurden mit Stichtag 15.04.2015 positiv für Bürger/Firmen entschieden?
  1. Warum hat die Verwaltung nicht vor dem Verschicken der Beitragsbescheide die jeweilige Rechtslage geprüft und somit einen Verwaltungsaufwand betrieben, der bei ordentlichem Verwaltungshandeln nicht notwendig gewesen wäre. Der Mehraufwand wird dem Bürger in Form von Gebühren auf seiner Abwasserrechnung präsentiert.
  1. Werden die bisher eingenommenen Gelder aus Alt- und Neuanschließerbeiträgen, vorhandene Restsumme in Höhe von 43,5 Millionen Euro (70 Millionen Euro bis Nov. 2014 eingenommen abzüglich der an die LWG bereits gezahlten 26,5 Millionen Euro = Restsumme 43,5 Millionen Euro) als Sondervermögen verwaltet und kann die Stadt über dieses Vermögen sofort verfügen, oder dient das Vermögen zur Reduzierung der Kassenkredite?

 

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Spring
Fraktionsvorsitzende der AfD Cottbus