Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kelch,

auf unsere Anfrage vom 28.08.2018, gerichtet an den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Petitionen zur Klage einer Bürgerin gegen die Kommunalwahl 2014, erhielten wir sehr unbefriedigende Antworten.

Die Fraktion der AfD Cottbus geht davon aus, dass es im Rahmen der Vielfalt und Vielzahl kommunaler Prozesse und Ereignisse kaum etwas Schwerwiegenderes geben dürfte, als eine durch ein Verwaltungsgericht für ungültig erklärte Kommunalwahl.

Wir beziehen uns dabei auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 24.08.2018, welches die Kommunalwahl des Jahres 2014 mit einer umfangreichen mündlichen Begründung für ungültig erklärt hatte.

Zwei sachkundige Einwohner unserer Fraktion hatten sowohl an der Verhandlung, als auch an der Entscheidungsverkündung teilgenommen.

Vor allem der Umgang mit der Vorgeschichte dieses Verfahrens war für die Fraktion AfD Cottbus Anlass, an die Vorsitzende des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Ordnung und Petitionen schriftlich am 28.08.18 vier Fragen zu stellen, verbunden mit der Hoffnung, diese Fragen in der Ausschusssitzung am 13.09.18 beantwortet zu bekommen.

Leider wurden wir, wie bereits eingangs erwähnt, in dieser Ausschusssitzung durch völlig unbefriedigende Erklärungen bzw. Erklärungsversuche, bezogen auf unsere sehr konkreten Fragen in der Sache des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Cottbus „Milius/Stadtverordnetenversammlung Cottbus“, enttäuscht.

Sowohl die Ausschussvorsitzende als auch der Leiter des Rechtsamtes zeigten sich entweder nicht angemessen vorbereitet oder aber waren nicht gewillt, der Bedeutung des Ausschusses entsprechend, angemessene Auskünfte zu erteilen.

Wir stellen daher erneut unsere Fragen und erwarten eine umfassende, fundierte Beantwortung.

  1. Welche Gründe gab es dafür, dass die gewählten Stadtverordneten über dieses anstehende Verfahren nicht informiert wurden, obwohl seit Februar 2018 zumindest dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Drogla, die Ladung zu einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer am 26.07.2018 bekannt war.
  2. Wie ist es zu erklären, dass an Stelle von Herrn Drogla der Leiter des Rechtamtes, ohne durch Herrn Drogla bevollmächtigt zu sein, die Stadtverordnetenversammlung vertreten hat.
  3. Welche rechtliche Konstellation begründet die Vertretung des Stadtverordnetenvorstehers durch den Leiter des Rechtsamtes?
  4. Welche Pläne und Festlegungen gibt es, mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und der darin formulierten „Auflagen“ künftig umzugehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Spring-Räumschüssel
Fraktionsvorsitzende AfD Cottbus