Cottbus, 13.10.2020

Anfrage der Fraktion AfD Cottbus zur StVV am 28.10.2020

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Herr Drogla,

 

in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2020 gaben Sie im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ eine Abweichung von der Geschäftsordnung bekannt.

Sie erteilten dem Gast, Minister Prof. Dr. Steinbach, noch einmal das Wort, obwohl die „Aktuelle Stunde“ durch den Beitrag des Stadtverordneten Herrn Kurth beendet wurde.

Minister Steinbach verunglimpfte den Redebeitrag der Stadtverordneten Marianne Spring-Räumschüssel, verdrehte Tatsachen (z. B. Aussagen zum Niedriglohnsektor). Eine Wortmeldung der gewählten Stadtverordneten Marianne Spring-Räumschüssel haben Sie nicht zugelassen.

 

Wir fragen Sie hiermit:

  1. Auf welcher Basis haben Sie eine Abweichung von der gültigen Geschäftsordnung getroffen?
  2. Gab es zu diesem Vorgang eine Abstimmung mit den Stellvertretern, Herrn Groß und Frau Kühl?
  3. Haben Sie mit Ihrer Entscheidung der Abweichung von der Geschäftsordnung gegen demokratische Grundsätze verstoßen, denn die Abweichung von der Geschäftsordnung hätte aus unserer Sicht durch einen Mehrheitsbeschluss der gewählten Stadtverordneten beschlossen werden müssen?
  4. Haben Sie mit Ihrer Entscheidung gegen das Neutralitätsgebot verstoßen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Georg Simonek

Fraktionsvorsitzender AfD Cottbus