Cottbus, 21.01.2020

Anfrage der AfD Fraktion an die Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2020

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kelch,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Gewerbetreibende im Bereich um das „Forum Sachsendorf“ sehen sich in letzter Zeit zunehmend mit einer Reihe von Problemen konfrontiert.

Dazu haben wir folgende Fragen an die Verwaltung:

 

    1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Cottbus, um die zunehmende Lärmbelästigung der Bürger und der Gewerbetreibenden durch verschiedenste Personengruppen zu unterbinden?
    2.  

    3. Wiederholt kam es zu Vorfällen mutwilliger Sachbeschädigung und Verschmutzung von Ladenlokalen mit Ausscheidungen und Müll in Eingangsbereichen durch eine „stadtbekannte“ Person.

       
      Welche Möglichkeit hat und nutzt das Ordnungsamt, um diesem Problem Einhalt zu gebieten.

    4.  

    5. In der Vergangenheit wurde meines Wissens im Bereich des Forums und des „Zeltes“ ein „Verbot des öffentlichen Genusses von Alkohol “ ausgesprochen.Besteht dieses Verbot nach wie vor und wenn ja, wie wird diese Verfügung durchgesetzt?
    6.  

    7. Die Gewerbetreibenden beklagen weiterhin ein überzogenes und zum Teil unfreundliches Auftreten des verantwortlichen Ordnungsamtsmitarbeiters nicht gegenüber dem oben erwähnten Personengruppen, sondern gegenüber den Geschäftsinhabern am „Zelt“ selbst.
       
      Folgende Fragen dazu:

       
      Warum ist ein kurzzeitiges Parken auf der Fläche vor den Ladenlokalen für die Gewerbetreibenden zum Be- und Entladen nicht oder nur nach dem kostenpflichtigen Erwerb einer entsprechenden Parkkarte möglich?
       
      Wäre eine zeitlich begrenzte Erlaubnis zum Be- und Entladen nicht sinnvoller,
      (z. B. Anliegerverkehr, zum Be- und Entladen täglich von 8.00-10.00 Uhr etc.).
       
      Müssen die Markttreibenden (3x wöchentlich findet der Markt statt) ebenfalls einen Parkausweis beantragen?

    8.  

    9. Ist die benannte Fläche Eigentum der Stadt Cottbus oder der GWC (Umfeld „Zelt“ und Promenade „Gelsenkirchener Allee“)? Wenn Teilflächen dem Eigentum der GWC zugeordnet werden können, hat die GWC das Ordnungsamt beauftragt auf ihren Flächen ordnungsamtlich tätig zu werden?
    10.  

    11. Wie wird das Problem des Be- und Entladens für Gewerbetreibende in verkehrsberuhigten Zonen in der Stadt generell gehandhabt, z. B. in der „Spremberger Straße“?

     

    Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung der Fragen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Georg Simonek
    Fraktionsvorsitzende der AfD Cottbus

     

    PDF Download