Cottbus, 15.09.2020

Anfrage der AfD Cottbus an die Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kelch,

in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2020 haben sich alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antragstext bzgl. des Themas

„Erneuerung EKZ Blechen-Carreè“

verständigt und diesen einstimmig verabschiedet.

Im Inhalt heißt es wörtlich, „Die Stadtverordnetenversammlung Cottbus möge beschließen:

  1. Die Stadtverwaltung Cottbus wird beauftragt, ein rechtlich geprüftes Handlungskonzept auf der Grundlage der vertraglichen Verpflichtungen mit dem Eigentümer/Investor für die Erweiterung des Einkaufszentrums Blechen-Carreè zu erarbeiten und den Fachausschüssen im September 2020 sowie der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2020 zur Beratung und ggf. Entscheidung vorzulegen.“

Begründung: Der Eigentümer/Investor hat eine letzte Frist, sich zum weiteren Verlauf der Erweiterung des Einkaufszentrums verbindlich zu äußern, Ende des I. Quartals verstreichen lassen. Dazu hat die Stadtverwaltung Cottbus den Gremien der Stadtverordnetenversammlung im September 2020 ein Handlungskonzept mit den notwendigen Beschlussvorschlägen vorzulegen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

  1. Liegt dem OB bzw. der Verwaltung zum heutigen Tag der Stadtverordnetenversammlung ein Handlungskonzept mit den notwendigen Beschlussvorschlägen vor?
  2. Insofern ein entsprechendes Konzept vorliegt – wann erfolgt die Beratung in den Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung (geplant war das laut beschlossenem Antrag für die Ausschüsse im September)!

Mit freundlichen Grüßen

 

Georg Simonek

Fraktionsvorsitzender AfD Cottbus